Reiseversicherungen

Reiseversicherungen und wie sie manchmal auch bei Flugangst helfen können

Wann ist Reiseversicherung sinnvoll?
Eine Reiseversicherung kann bei Komplikationen im Urlaub oder während der Geschäftsreise einiges erleichtern. Darum ist es manchmal schon bei der Planung der Reise sinnvoll sich zu überlegen, ob und wenn ja, welches der unterschiedlichen Angebote für die persönliche Ausgangsituation relevant bzw. sinnvoll sein könnte.

Reiserücktrittsversicherung
Speziell bei Reisen, die viele Monate im voraus geplant werden, ist der Abschluss einer Reisestornoversicherung bzw. einer Reiserücktrittsversicherung oftmalssinnvoll, insbesondere für Familien mit kleinen Kindern. Denn plötzlich auftretende Kinderkrankheiten oder Verletzungen beim Spielen können einen Reiserücktritt rechtfertigen.

Grundsätzlich übernimmt die Reiserücktrittsversicherung nur bei unerwarteten Ereignissen die Reisekosten, wie beispielsweise bei plötzlichen Erkrankungen oder beim Tod eines Angehörigen. Für chronisch Kranke oder Menschen, die sich bereits in Therapie befinden, gilt ihre Krankheit nicht als Versicherungsgrund.

Reiseversicherung hilft auch bei Flugangst
Auch plötzlich auftretende Flugangst kann als akut auftretende Krankheit gelten und zu einer Übernahme der Reisekosten durch den Reiseversicherer führen. Dies ist einem deutschen Flugreisenden passiert, der kurz vor der Abreise direkt am Flughafen eine Panikattacke bekam.

Da der Flughafenarzt ihm abriet zu fliegen, entschieden deutsche Richter erstmals, dass die Reiseversicherung für die Reisekosten aufkommen muss. Damit die Reiseversicherung jedoch in solch einem Fall verlässlich zahlt, ist es unbedingt notwendig sich die Reiseunfähigkeit zusätzlich von einem Facharzt für Psychiatrie bestätigen zu lassen.

Die Reiseversicherung ist bei Flugangst jedoch nur verpflichtet zu zahlen, wenn der Flug gar nicht erst angetreten wird. Im Gegensatz dazu würde bei einem Reiseabbruch nach dem Start kein Ersatzanspruch vorliegen.

April 2006